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Projekt Elektronisches Personenstandsregister ePRZiele
Das neue Personenstandsgesetz sieht vor, dass künftig Personenstandseinträge elektronisch geführt und in einem elektronischen Register verwaltet werden. Das Gesetz tritt am 1. 1. 2009 in Kraft. Das Projekt Elektronisches Personenstandsregister ePR ist ein gemeinsames Projekt der Fachhochschule Gießen-Friedberg und dem Verlag für Standesamtswesen mit dem Ziel eine Schnittstelle von Fachverfahren im Standesamt zum elektronischen Personenstandsregister zu spezifizieren und eine Referenzimplementierung eines Registers mit dieser Schnittstelle zu konstruieren. Das Projekt ePR basiert auf den Konzepten, die wir gemeinsam mit dem Verlag für Standesamtswesen in einem früheren Projekt entwickelt haben. ResultateEPR in HessenAm 2. Januar 2009 haben die Standesämter Mitte und Höchst in Frankfurt am Main die ersten elektronischen Registereinträge erzeugt. Dokumentation der Schnittstelle Fachverfahren - Registerverfahren
Quellen der SchnittstelleDie Schnittstelle ist technisch umgesetzt in XML-Schema-Definitionen für die Datenstrukturen sowie WSDL-Dateien für die Webservices.
Hessen mit FH-Team vornAm 1. Januar 2009 tritt das Personenstandsrechtsreformgesetz in Kraft. Darin wird festgelegt, dass die Personenstandseinträge (zum Beispiel Geburten), die heute in Büchern im Standesamt aufbewahrt werden, in elektronischer Form geführt werden. Die Umsetzung dieser Gesetzesreform hat die Fachhochschule Gießen-Friedberg in mittlerweile zwei Projekten begleitet. Bei der aktuellen Initiative (Mai 2007 bis Mai 2008) kooperierte ein Team des Fachbereichs Mathematik, Naturwissenschaften und Informatik, dem die Professoren Dr. Bodo Igler und Dr. Burkhardt Renz sowie die Masterstudierenden Nadja Krümmel, Malte Ried und Vitaliy Shkarupa angehörten, mit dem Verlag für Standesamtswesen, einem führenden Hersteller von Software für die Standesämter. Dieses Drittmittelprojekt setzte ähnliche Arbeiten aus dem Jahr 2005 fort. Ziel war die Spezifikation einer Schnittstelle zu einem elektronischen Personenstandsregister und dessen Referenzimplementierung. Die Studierenden konnten sich dabei in Kooperation mit der Industrie ihrem Masterprojekt widmen, das ein zentraler Bestandteil des weiterführenden Informatikstudiengangs ist und die Grundlage für die Abschlussarbeit bildet. Initiiert durch das Land Hessen ergab sich auch eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Verlag für Standesamtswesen, der Fachhochschule und der ekom21. Denn die ekom21, das größte kommunale Dienstleistungsunternehmen in Hessen, verwendet die an der FH entwickelte Schnittstelle für das Projekt »ePR in Hessen«. Damit will Hessen im Jahr 2009 sein elektronisches Personenstandsregister starten. Durch die Kooperation der drei Partner ist das Land führend auf diesem Gebiet. Das wurde auch auf der Cebit 2008 deutlich. Dort präsentierte man der interessierten Öffentlichkeit auf dem hessischen Stand das Zusammenspiel der Komponenten Fachverfahren und elektronisches Personenstandsregister in einer serviceorientierten Architektur. Der auf der Computermesse vorgeführte Prototyp ist das Gemeinschaftswerk der beteiligten Partner. Der Verlag für Standesamtswesen hat das Fachverfahren, die ekom21 das elektronische Register und die FH die Schnittstelle zwischen beiden beigesteuert. Der gemeinsame Messeauftritt demonstrierte auch, wie fruchtbar die Zusammenarbeit zwischen Hochschule und Industrie sein kann. Sie eröffnet den beteiligten Studierenden wertvolle Praxiserfahrungen und ermöglicht den Firmen, von neuesten Techiken und Konzepten zu profitieren. (Aus der Drucksache – Berichte aus der Fachhochschule Gießen-Friedberg, Ausgabe 62, Juni 2008) Archiv: Projekt Elektronisches Personenstandsbuch 2004 - 2005Das elektronische PersonenstandsbuchPersonenstandseinträge sollen akkurate Angaben enthalten und beliebig lange haltbar und überprüfbar sein. Sie werden in vielen Standesämtern zwar mit spezieller Software elektronisch erstellt, aber auf Papier gedruckt (auf besonders lange haltbares Papier). Das geltende Gesetz schreibt nämlich vor: die Einträge dürfen nicht elektronisch archiviert werden. Das soll sich ändern. Das neue Personenstandsgesetz, das voraussichtlich in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird, sieht vor, dass künftig die Personenstandseinträge in elektronischen Registern geführt werden. Mit »elektronischem Personenstandsbuch« bezeichnen wir ein Softwaresystem für die elektronische Archivierung von Personenstandseinträgen im Standesamt. Es ist der Treuhänder, der die elektronischen Einträge langfristig sicher verwahrt. In einem gemeinsamen Projekt (Januar 2004 - März 2005) haben die Fachhochschule Gießen-Friedberg und der Verlag für Standesamtswesen Frankfurt am Main ein Konzept für das elektronische Personenstandsbuch entwickelt. Ausgangspunkt des Projekts:
Ausgehend von dieser Idee hat die Projektgruppe (Sebastian Süß, Ingo Graser und Burkhardt Renz) insbesondere folgende Punkte untersucht
Ergebnisse
Präsentation der Ergebnisse des Projekts auf dem Deutschen Standesbeamtentag 11./12. November 2005 in Göttingen
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